JusProg hilft dir!

Zugriffsrechte der JusProg Erweiterung sind eingeschränkt

In der JusProg-Erweiterung muss die Berechtigung für den Zugriff auf Webseiten bei "Auf allen Webseiten" stehen und diese per Platzhalter richtig gesetzt sein (Ihr Kind könnte sonst den Schutz leicht umgehen).

So geht's:

Klicken Sie oben rechts im Browser auf das Icon der JusProg-Extension:


Klicken Sie nach Klick auf das Icon im sich öffnenden Pulldown-Fenster auf "Erweiterung verwalten":


Gehen Sie bei den Einstellungen der JusProg-Erweiterung in den Bereich "Berechtigungen" und schalten die Webseitenberechtigung per Pulldown auf "Auf allen Websites":


... und schließen Sie anschließend den Browser-Tab (es ist kein Speichern erforderlich).

Wichtig: Erst nach einem Neustart des Computers können Sie wieder ein Kind einloggen und das Internet benutzen. Bis zum Neustart surfen Sie stark eingeschränkt im "Setup-Modus".